Einschulungsverfahren
September / Oktober
Die Schule bekommt die Listen der Kinder, die in ihrem Einzugsbereich schulpflichtig werden.
Sprachheillehrkräfte des Förderzentrums Franz-Claudius-Schule begutachten die Kinder zwecks Sprachauffälligkeiten und empfehlen gegebenenfalls noch eine logopädische Behandlung.
Oktober/November
Die Schule versendet Einladungen zur Schulanmeldung an die Er- ziehungsberechtigten aller schulpflichtigen Kinder und möglichst auch die Termine für die Einschulungsuntersuchung im Gesundheitsamt des Kreises Segeberg.
Es findet ein Informationsabend für die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder statt, auf dem sie über den Ablauf des Einschulungsverfahrens und über das Schulprogramm informiert werden.
Während die Eltern an einem weiteren Termin die Anmeldeformalitäten er- ledigen, lernt die Schulleiterin die neuen Schülerinnen und Schüler in einem 20minütigen Gespräch bzw. Spiel kennen.
Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen lassen wollen, stellen einen formlosen Antrag an die Schule. In einem Beratungsgespräch werden sie von der Schulleiterin über die bisher gesammelten Erfahrungen mit sog. Kann-Kindern unterrichtet.
Januar/Februar
Die Schulleiterin setzt sich mit den Erzieherinnen der Kindertagesstätten in Verbindung und informiert sich, welche besonderen Stärken und Schwächen bei den Schulanfängern bzw. Schulanfängerinnen vorliegen.
Juni/Juli
Die Schulanfänger*innen nehmen nach Möglichkeit an einer Schnupperstunde im ersten Schuljahr teil.
Die Schulleiterin und die zukünftige Klassenlehrerin bieten einen Infor-mationsabend für die Eltern der Einschulungskinder an.